konkubinatsvertrag

Um das Zusammenleben zu regeln und spätere Streitigkeiten zu vermeiden, können Paare, die im Konkubinat leben, einen schriftlichen Konkubinatsvertrag abschliessen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn man gemeinsame Kinder hat oder grössere gemeinsame Anschaffungen tätigt. Der Konkubinatsvertrag kann beispielsweise fol­gende Punkte beinhalten: 

 

  • Die Aufteilung der Haushaltskosten, also der Ausgaben für Miete, Lebensmittel, Versicherungen, Strom usw.
  • Ein Inventar mit den Gegenständen, welche die Partner ins Konkubinat eingebracht bzw. während des Konkubinats angeschafft haben.
  • Die Regelung des Unterhalts der Partner und der allfälligen Kinder (insbesondere dann, wenn der eine Partner seine Erwerbsarbeit reduziert oder ganz aufgegeben hat).
  • Gemeinsame Wohnung: Wer ist Mieter oder Eigentümer? Was gilt bei einer Trennung?

 

Zudem müssen sich die Konkubinatspartner bewusst sein, dass sie nichts erben, wenn der Partner stirbt - es sei denn, sie setzen einander in einem Testament oder Erbver­trag als Erben ein.