2021 haben die Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung der Ehe für alle zugestimmt. Ab Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare neu heiraten. Vorher
durften sie keine Ehe schliessen. Seit 2007 konnten gleichgeschlechtliche Paare aber ihre Partnerschaft staatlich eintragen lassen. Diese eingetragene Partnerschaft ist im Bundesgesetz über die
eingetragene Partnerschaft oder kurz im Partnerschaftsgesetz (PartG) geregelt und hat ähnliche Wirkungen wie die Ehe. Die Eintragung neuer Partnerschaften ist nun nicht mehr möglich. Bereits
eingetragene Partnerschaften behalten aber ihre Gültigkeit. Die Partner können aber auch erklären, dass ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden soll.