ehe für alle

Ehe für alle

2021 haben die Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung der Ehe für alle zuge­stimmt. Ab Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare neu heiraten. Vorher durf­ten sie keine Ehe schliessen. Seit 2007 konnten gleichgeschlechtliche Paare aber ihre Partnerschaft staatlich eintragen lassen. Diese eingetragene Partnerschaft ist im Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft oder kurz im Partnerschaftsgesetz (PartG) geregelt und hat ähnliche Wirkungen wie die Ehe. Die Eintragung neuer Part­nerschaften ist nun nicht mehr möglich. Bereits eingetragene Partnerschaften behalten aber ihre Gültigkeit. Die Partner können aber auch erklären, dass ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden soll.