Solange sich die Ehegatten über die Bedingungen des Getrenntlebens einig sind, müssen sie nicht zwingend an ein Gericht gelangen. Es steht ihnen frei, eine schriftliche Trennungsvereinbarung aufzusetzen und gemeinsame zu unterzeichnen oder mündliche Absprachen zu treffen. Vor dem Gesetz sind getrennt lebende Ehepaare jedoch immer noch verheiratet.
Besteuert werden getrennt lebende Ehegatten jedoch separat.
Unter Umständen kann es sinnvoll oder gar notwendig sein, eine Trennungsvereinbarung gerichtlich genehmigen zu lassen. So können zum Beispiel Unterhaltszahlungen, Obhut der Kinder, Besuchsrechte usw. beschlossen werden.
Auch andere Lebensbereiche können bei einer Ehetrennung vertraglich geregelt werden. So kann zum Beispiel mit einem Erbvertrag auf das jeweilige gesetzliche Erbe des anderen verzichtet werden.
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