Mit einem Ehevertrag können Ehepaare auch die Gütertrennung vereinbaren. Dann bleibt das Vermögen der Ehegatten getrennt. Jeder Ehegatte
verwaltet und nutzt sein Vermögen und verfügt alleine darüber. Für Schulden haftet jeder Ehegatte mit seinem Vermögen. Für Schulden des anderen Ehepartners haftet er hingegen nicht. Bei der
Auflösung der Ehe ist keine güterrechtliche Auseinandersetzung nötig. Kommt es zur Scheidung, behält jeder sein Vermögen. Stirbt der Ehegatte, fällt sein ganzes Vermögen in die
Erbschaft.