gütergemeinschaft

Zusammensetzung des Vermögens

Vereinbaren die Ehepartner in einem Ehevertrag die Gütergemeinschaft, wird das ehe­liche Vermögen in drei Teile geteilt: das Eigengut jedes Ehegatten und das gemeinsame Gesamtgut. Für die Gütergemeinschaft braucht es einen Ehevertrag.

Gesamtgut

Das Gesamtgut vereinigt das Vermögen und das Einkommen der beiden Ehegatten. Es umfasst:

  • das Vermögen, das die Ehegatten in die Ehe eingebracht haben,
  • das Einkommen, welches beide erwirtschaftet haben,
  • die Leistungen aus den Sozialversicherungen (AHV/IV/Pensionskasse),
  • Erbschaften,
  • Schenkungen.

Eigengut

Das Eigengut umfasst bei der Gütergemeinschaft von Gesetzes wegen nur die persön­lichen Gegenstände jedes Ehepartners (z.B. eine teure Uhr, Kleider etc.). 

 

Abweichung durch Ehevertrag

Die Eheleute haben auch die Möglichkeit, in ihrem Ehevertrag von dieser Regelung abzuweichen und die Gütergemeinschaft abzuändern. So können z.B. Erbschaft dem Eigengut zugewiesen werden.